Hinweis: Offizieller Start am 1. September 2026. Gerne nehmen wir bereits unverbindliche Erstanfragen entgegen.

„Swiss Precision. China Innovation.“

Driving Digital Transformation with China Expertise

Allgemeine Geschäftsbedigungen

Stand: 28.06.2026

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») regeln die Rechtsbeziehung zwischen Digital Bridge Consulting Olivier Bloch, Dufourstrasse 21, 9008 St. Gallen, Schweiz (nachfolgend «DBC» oder «Auftragnehmer»), eingetragen als Einzelunternehmung im Kanton St. Gallen, und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend «Kunde») für alle erbrachten Beratungs-, Projekt- und Dienstleistungen.

§ 1  Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen

1.1  Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen DBC und dem Kunden über Beratungs-, IT-Strategie-, Digitalisierungs-, Cybersecurity- sowie China/Asien-Digitalisierungsdienstleistungen. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn DBC diesen schriftlich zustimmt.

1.2  Massgebend sind die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen AGB. DBC behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit anzupassen. Der Kunde wird über wesentliche Änderungen rechtzeitig informiert.

1.3  Vertragsgrundlagen bilden in folgender Rangordnung: (1) individueller Auftragsvertrag oder schriftliche Auftragsbestätigung; (2) das jeweilige Angebot bzw. Leistungsbeschrieb; (3) diese AGB. Bei Widersprüchen geht die ranghöhere Regelung vor.

§ 2  Vertragsabschluss und Angebote

2.1  Angebote von DBC sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von DBC oder durch tatsächliche Leistungserbringung zustande.

2.2  Der Kunde ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm übermittelten Informationen und Unterlagen verantwortlich. DBC erstellt Angebote auf Basis der bereitgestellten Informationen; wesentliche Abweichungen berechtigen DBC zur Anpassung von Umfang und Vergütung.

2.3  Schriftlichkeit im Sinne dieser AGB umfasst auch elektronische Kommunikation per E-Mail, sofern die Authentizität der Absenderadresse nachvollziehbar ist.

§ 3  Rechtsnatur und Leistungsumfang

3.1  Die Rechtsbeziehung zwischen DBC und dem Kunden stellt einen einfachen Auftrag im Sinne von Art. 394 ff. OR dar. Ein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts (Art. 319 ff. OR) liegt ausdrücklich nicht vor. DBC handelt als selbständige Unternehmerin ohne Weisungsgebundenheit in Bezug auf Zeit, Ort und Ausführungsart der Leistungen.

3.2  Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweils vereinbarten Auftrag, Angebot oder Leistungsbeschrieb. Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung (Change Request).

3.3  DBC erbringt seine Leistungen nach den Grundsätzen gewissenhafter Berufsausübung. DBC schuldet eine sorgfältige Dienstleistung, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, sofern nicht ausdrücklich ein Werkvertrag vereinbart wurde.

3.4  DBC ist ausdrücklich berechtigt, einzelne Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Dies gilt insbesondere bei Kapazitätsengpässen, Interessenkonflikten oder fehlender fachlicher Übereinstimmung mit dem Leistungsangebot von DBC.

3.5  DBC ist berechtigt, Teilleistungen durch qualifizierte Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen, sofern dies dem Interesse des Kunden nicht widerspricht. DBC bleibt in diesem Fall für die Qualität der Leistung verantwortlich.

§ 4  Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1  Der Kunde stellt DBC rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Ressourcen zur Verfügung. Verzögerungen infolge unzureichender Mitwirkung gehen zulasten des Kunden.

4.2  Sofern für die Leistungserbringung ein Zugang zur IT-Infrastruktur des Kunden erforderlich ist, stellt der Kunde die notwendigen Zugänge, Konten und Berechtigungen (z.B. Systemzugänge, VPN, Administratorrechte) rechtzeitig und in geeignetem Umfang zur Verfügung. DBC verwendet eigene Endgeräte für die Zugriffe, die nach bestmöglichen technischen und organisatorischen Massnahmen (TOM) abgesichert sind. Sofern der Kunde den Einsatz kundeneigener Endgeräte wünscht, stellt er diese in geeignetem Zustand zur Verfügung.

4.3 Der Kunde benennt eine verantwortliche Ansprechperson mit ausreichenden Entscheidungsbefugnissen für die interne Koordination und die zeitgerechte Abnahme von Ergebnissen.

4.4  Der Kunde ist verpflichtet, DBC unverzüglich über alle Umstände zu informieren, die für die Leistungserbringung relevant sind, insbesondere über Änderungen in der IT-Infrastruktur, regulatorischen Anforderungen oder Unternehmensstruktur.

4.5  Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist DBC berechtigt, die betroffenen Leistungen zu unterbrechen. Entstehende Mehraufwände werden dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt.

§ 5  Vergütung und Zahlungsbedingungen

5.1  Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Honorar gemäss Angebot oder Auftragsbestätigung. Bei Fehlen einer expliziten Vereinbarung gelten die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung aktuellen Stunden- bzw. Tagessätze von DBC.

5.2  Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (MWST), sofern diese anwendbar ist.

5.3  Die Abrechnung erfolgt in Einheiten von 15 Minuten (0.25 Stunden), sofern im Auftragsvertrag nicht eine andere Einheit vereinbart wird. Angefangene Einheiten werden vollständig verrechnet.

5.4  Reisezeiten, Spesen und Auslagen: Für Fahrten mit dem Privatfahrzeug wird eine Kilometerentschädigung zum jeweils gültigen Ansatz der eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV), aktuell CHF 0.70 pro Kilometer, verrechnet. Reisezeiten innerhalb der Ostschweiz (Kantone SG, TG, AR, AI) werden nicht separat verrechnet. Reisezeiten für Einsätze ausserhalb der Ostschweiz werden zu 50 % des vereinbarten Stundensatzes verrechnet; für internationale Reisen (inkl. Flugreisen) zu 100 %. Massgebend ist der jeweilige Auftragsvertrag; abweichende Vereinbarungen gehen diesen AGB-Regelungen vor. Übernachtungen und Verpflegungsspesen werden gegen Vorlage der effektiven Belege separat in Rechnung gestellt.

5.5  Rechnungen sind innert 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen von 5 % p.a. sowie eine Mahngebühr von CHF 30.00 pro Mahnung fällig.

5.6  Bei Projekten ab CHF 5’000 ist DBC berechtigt, eine Anzahlung von 30 % des Auftragswertes bei Vertragsschluss zu verlangen. Bei längeren Projekten erfolgt die Abrechnung in monatlichen oder meilensteinbasierten Teilrechnungen.

5.7  Verrechnungen oder Zurückbehaltungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist gerichtlich anerkannt oder von DBC schriftlich anerkannt worden.

§ 6  Termine und Fristen

6.1  Termine und Lieferfristen gelten als vereinbart, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. DBC bemüht sich, vereinbarte Termine einzuhalten, haftet jedoch nicht für Verzögerungen, die durch mangelnde Mitwirkung des Kunden, höhere Gewalt oder Umstände ausserhalb des Einflussbereichs von DBC verursacht werden.

6.2  Bei absehbaren Terminverzögerungen informiert DBC den Kunden unverzüglich und benennt nach Möglichkeit einen neuen Termin. Ein solcher Verzug begründet kein Rücktrittsrecht des Kunden, sofern die Verzögerung nicht wesentlich und verschuldet ist.

§ 7  Geheimhaltung

7.1  Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt für die Dauer von 5 Jahren nach Beendigung des Vertragsverhältnisses. Bei Abschluss einer separaten Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) gilt die dort vereinbarte Frist.

7.2 Als vertraulich gelten insbesondere: Geschäftsgeheimnisse, technische Informationen, Kundendaten, Preiskalkulationen, strategische Planungen sowie alle ausdrücklich als vertraulich bezeichneten Unterlagen und Informationen.

7.3  Von der Geheimhaltungspflicht ausgenommen sind Informationen, die (a) der Öffentlichkeit ohne Verschulden einer Partei bekannt werden, (b) einer Partei bereits vor Vertragsschluss bekannt waren, oder (c) von einer Partei unabhängig und ohne Rückgriff auf vertrauliche Informationen entwickelt wurden.

7.4 DBC ist berechtigt, vollständig anonymisierte Fallstudien, Projekterfahrungen und Best-Practice-Beispiele zu Marketing-, Schulungs- und Referenzzwecken zu verwenden, sofern daraus weder die Identität des Kunden noch von Mitarbeitenden oder Dritten direkt oder indirekt erkennbar ist. Die Verwendung des Firmennamens, Logos oder sonstiger kundenidentifizierender Angaben bedarf hingegen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Kunden.

7.5 Detaillierte Regelungen zur Geheimhaltung können durch eine separate Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) zwischen den Parteien ergänzt oder ersetzt werden.

§ 8  Datenschutz

8.1  DBC verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden und seiner Mitarbeitenden ausschliesslich zum Zweck der Vertragserfüllung und in Übereinstimmung mit dem Schweizer Datenschutzgesetz (revDSG) sowie, soweit anwendbar, der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Detaillierte Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung von DBC unter www.digital-bridge.ch.

8.2 DBC trifft angemessene technische und organisatorische Massnahmen zum Schutz der verarbeiteten Daten. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist.

8.3  Sofern DBC im Rahmen der Leistungserbringung als Auftragsverarbeiterin im Sinne des revDSG bzw. der DSGVO handelt, wird dies in einem separaten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) geregelt, der Bestandteil des jeweiligen Auftrags wird.

§ 9  Rechte an Arbeitsergebnissen und geistiges Eigentum

9.1  Alle von DBC im Rahmen des Auftrags erstellten Arbeitsergebnisse, Berichte, Konzepte, Dokumentationen und sonstige Leistungserzeugnisse (nachfolgend «Arbeitsergebnisse») verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Rechnungen im Eigentum von DBC.

9.2  Mit vollständiger Bezahlung räumt DBC dem Kunden ein nicht-exklusives, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den für ihn erstellten Arbeitsergebnissen ein, beschränkt auf den vereinbarten Verwendungszweck.

9.3  Von DBC eingesetzte Arbeitsmethoden, Frameworks, Vorlagen, Werkzeuge und proprietäre Wissensbestände verbleiben ausschliesslich im Eigentum von DBC. Eine Weitergabe oder Nutzung durch den Kunden über den Vertragszweck hinaus ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von DBC untersagt.

9.4  Der Kunde gewährleistet, dass alle von ihm bereitgestellten Materialien frei von Rechten Dritter sind oder DBC die erforderlichen Nutzungsrechte eingeräumt wurden.

§ 10  Haftung und Gewährleistung

10.1  DBC haftet für Schäden, die auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

10.2  Die Gesamthaftung von DBC ist in jedem Fall auf den Auftragswert des betreffenden Projekts, maximal jedoch auf CHF 50’000, beschränkt, sofern nicht zwingendes Recht eine höhere Haftung vorschreibt.

10.3  DBC haftet nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Datenverluste, sofern diese nicht auf grobem Verschulden beruhen.

10.4  DBC übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit von Informationen, Prognosen oder Empfehlungen, soweit diese auf vom Kunden bereitgestellten oder aus allgemein zugänglichen Quellen stammenden Daten basieren.

10.5  Beratungsleistungen im Bereich Cybersecurity und Datenschutz stellen keine rechtliche oder technische Garantie dar. DBC haftet nicht für Sicherheitsvorfälle, die trotz ordnungsgemässer Empfehlung durch den Kunden nicht umgesetzt wurden.

§ 11  Vertragsdauer und Kündigung

11.1  Projektverträge gelten für die vereinbarte Laufzeit. Retainer- und Dauerverträge werden auf unbestimmte Zeit geschlossen und können von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden, sofern nicht eine andere Frist vereinbart wurde.

11.2  Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

11.3  Bei Kündigung sind alle bis zum Kündigungstermin erbrachten Leistungen zu vergüten. Bereits angefallene Auslagen sind vollumfänglich zu erstatten.

§ 12  Höhere Gewalt

12.1  Keine der Parteien haftet für die Nichterfüllung oder Verzögerung von Leistungen, die durch Ereignisse verursacht werden, die ausserhalb ihrer Kontrolle liegen (Force Majeure), einschliesslich, aber nicht beschränkt auf: Naturkatastrophen, Krieg, Pandemien, Streiks, behördliche Massnahmen oder Ausfall kritischer Infrastruktur.

12.2  Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich über das Vorliegen eines Force-Majeure-Ereignisses. Dauert das Ereignis länger als 60 Tage, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag schriftlich zu kündigen, ohne Schadenersatzpflicht.

§ 13  Salvatorische Klausel und Schriftformerfordernis

13.1  Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

13.2  Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Auf dieses Schriftformerfordernis kann ebenfalls nur schriftlich verzichtet werden.

§ 14  Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand

14.1  Diese AGB und alle darauf basierenden Verträge unterliegen ausschliesslich schweizerischem Recht.

14.2  Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist St. Gallen, Schweiz. DBC behält sich das Recht vor, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu belangen.